5 Jahre Loveparade-Unglück

24.07.2015

Und immer noch wenig Brauchbares in Sachen Besucher- und Rechtssicherheit.


 

Fünf Jahre nach dem verheerenden Unglück bei der Duisburger Loveparade gibt es immer noch keine bundesweit einheitliche Regelung zur Bewertung sicherheitsrelevanter Fragen bei Open-Air-Veranstaltungen auf der grünen Wiese.

 

Noch immer keine Regelung: Das Unglück auf der Love Parade 2010 in Duisburg
Noch immer keine einheitliche Regelung: Das Unglück auf der Love Parade 2010 in Duisburg. Foto aus der Dokumentation: https://loveparade2010doku.wordpress.com/

 

Der Europäische Verband der Veranstaltungs-Centren e.V. (EVVC) kritisiert diesen Zustand scharf und verweist auf die bewährte Versammlungsstättenverordnung (VStättV), die alle sicherheitsrelevanten Fragen und Zuständigkeiten für Veranstaltungslocations ab einer Kapazität von 5.000 Personen regelt.

 

"Es gibt in diesem Zusammenhang überhaupt keinen vernünftigen Grund, diese Standards nicht auch für Veranstaltungen im Freien auf erstmalig genutzten Geländen einheitlich anzuwenden.

Dies wäre die einzig richtige Konsequenz, um in Zukunft Katastrophen wie in Duisburg mit größtmöglicher Sicherheit zu vermeiden", so EVVC-Präsident Joachim König.

 

Anstatt die Behörden mit klaren Verordnungen und Vorlagen zu stärken, wuchs in den vergangenen Jahren die Unsicherheit im Genehmigungsverfahren. In einigen Bundesländern werden die Baurechtsbehörden nun von ihrer Zuständigkeit für die Genehmigung von Großveranstaltungen im Freien in unterschiedlicher Form zum Teil befreit, sofern die Veranstaltung im Freien außerhalb eines Stadions stattfindet.

 

Sobald das Kriterium "Tribüne als dauerhaft errichtete bauliche Anlage" fehlt - also die Veranstaltung auf der grünen Wiese stattfindet - ist kein Genehmigungsverfahren unter Einhaltung der für Versammlungsstätten geltenden Vorschriften mehr erforderlich.

 

In Bayern, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen liegt die Verantwortung für Open-Air-Veranstaltungen nun bei den Ordnungsbehörden der Kommunen. Diese sind zum großen Teil mit der neuen Aufgabe überfordert, insbesondere weil (bis auf Bayern) keine Festlegung besteht, welches Recht die Ordnungsbehörde auf Veranstaltungen im Freien hinsichtlich der Sicherheitskonzeption anwenden soll.


Empfehlung liegt seit 2011 vor

 

Bereits im Jahr 2011 machte der EVVC gemeinsam mit RA Volker Löhr als ausgewiesenem Experten in Sachen Versammlungsstättenrecht eine Vorlage zur Klärung sicherheitsrelevanter Aspekte bei Open-Air-Veranstaltungen. Die so genannte VaSiV – Veranstaltungs-Sicherheits-Verordnung - dient in der Zwischenzeit zahlreichen Kommunen als interne Dienstanweisung für ihre Ordnungsbehörden. Einige erwägen gar, sie als "Kommunale Ordnungsbehördliche Verordnung" einzuführen.

 

"Dringend erforderlich wäre eine landesweite Regelung zur Klärung sicherheitsrelevanter Aspekte bei Open-Air-Veranstaltungen", so RA Volker Löhr. "Leider steht die Innenministerkonferenz derzeit noch auf dem Standpunkt, dass eine neue Verordnung nicht erforderlich ist, da man bereits 'Leitfäden für die Sicherheit bei Großveranstaltungen' publiziert habe.

Den kommunalen Ordnungsbehörden, die die Verantwortung in einem 'behördlichen Anordnungsverfahren zur Gefahrenabwehr' - in Ermangelung eines ordentlichen Genehmigungsverfahren - zu tragen haben, helfen diese jedoch kaum weiter."

 

Ein weiterer Aspekt zur Erhöhung der Sicherheit ist die Nutzung bereits bestehender und erprobter Locations und Freiluft-Gelände für Veranstaltungen. Hier besteht bundesweit ein sehr großes und vielseitiges Angebot sicherheitstechnisch bewerteter und professionell betriebener Flächen, bei denen die Besucherströme sicher und geordnet gelenkt und geleitet werden können.

Die Notwendigkeit, immer neue Gelände und Orte für Events zu erschließen, sei aus seiner Sicht nicht gegeben, so König. Unbedingt zu vermeiden sei es, dass Sicherheitsaspekte aus wirtschaftlichen Gründen zu kurz kämen.

 

"Es ist schon mehr als bedauerlich, dass es nach fünf Jahren nicht gelungen ist, über föderale Grenzen hinweg eine vernünftige Lösung umzusetzen, die auf Basis bereits existierender guter Vorlagen einheitlich Sicherheit und Strukturen schafft. In der Sache ist dies eine Bankrotterklärung für die föderale Handlungsfähigkeit. Und das nicht zum ersten Mal", so Joachim König.

 

Weitere Infos zu dem Unglück
https://loveparade2010doku.wordpress.com/