Drahtlos in Deutschland

08.07.2008

Drahtlosfrequenzen in Europa: Teil 2 - Rudolf Boll von der deutschen Bundesnetzagentur.

Rudolf Boll ist Pressesprecher der deutschen Bundesnetzagentur in Bonn, die manche vielleicht noch unter dem alten Namen REGTP kennen. Boll verweist in seiner Stellungnahme auf eine ganze Reihe von Dateien, die man sich aus dem Internet herunterladen kann. Ein Klick auf die entsprechende Stelle öffnet bei uns gleich den Link.

Allgemeine Informationen zum Thema drahtlose Mikrofone findet man auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

Einen Überblick über die deutschen Frequenznutzungen liefert der Frequenznutzungsplan. Vorsicht: Das PDF hat 660 Seiten!

Grundlage für die Regelungen in Bezug auf Frequenznutzungen durch drahtlose Mikrofone in Deutschland ist die ERC-Recommendation 70-03.

Die Frequenznutzungen durch drahtlose Mikrofone sind dabei zum Teil allgemein zugeteilt, das heißt, es ist durch den Frequenznutzer nichts weiter zu unternehmen, und es entstehen keine weiteren Kosten. Die allgemein zugeteilten Frequenzen findet man auf der entsprechenden Internetseite der Bundesnetzagentur.

Speziell für drahtlose Mikrofone sind insgesamt vier Allgemeinzuteilungen ergangen:

Des Weiteren gibt es in Deutschland Frequenznutzungen durch drahtlose Mikrofone, die eine Einzel-Frequenzzuteilung benötigen. Diese Frequenzen müssen vom Frequenznutzer in der für Ihn zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur  beantragt werden. Mehr dazu hier.

Hierzu steht auch ein entsprechendes Formblatt zur Verfügung.

Die Kosten für die Einzel-Frequenzzuteilungen findet man unter der Bezeichnung Durchsagefunk in der Frequenzgebührenverordnung  und der Frequenzschutzbeitragsverordnung.

Zudem sind in Deutschland kurzzeitige Frequenznutzungen bis zu vier Wochen möglich, insbesondere für Veranstaltungen mit wechselnden Einsatzorten, die auch außerhalb der oben genannten Regelungen möglich sind. Entsprechende Informationen finden sich auch auf der zuständigen Internetseite.

Die für die Frequenznutzung betriebenen drahtlosen Mikrofone müssen eine CE-Kennzeichnung nach dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen  besitzen.

Zur künftigen Situation ergänzt Rudolf Boll: "Hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung im Bereich der Frequenzzuteilung für drahtlose Mikrofone kann ich Ihnen mitteilen, dass Ende letzten Jahres auf der Weltfunkfrequenzkonferenz (WRC07) in Genf beschlossen wurde, den Frequenzteilbereich 790 bis 862 MHz dem Mobilfunkdienst ab 2015 zuzuweisen. In diesem Bereich, der in Deutschland dem Militär zugewiesen ist, werden aufgrund des der Bundesnetzagentur vorliegenden Einverständnisses des Militärs unter anderem Frequenzen zur Nutzung durch drahtlose Mikrofone bereitgestellt und zugeteilt. Diese Frequenzzuteilung ist bis zum 31.12.2015 befristet. Eine Verlängerung scheint nach dem Beschluss der WRC07 ausgeschlossen, insbesondere nachdem die Zuweisung an militärische Dienste 2012 auslaufen wird.

Derzeit kann ich keine Ersatzfrequenzbereiche nennen, da es sich um ein europaweites Problem handelt und es für die grenzüberschreitenden Nutzer oder die Mikrofonhersteller nicht hilfreich ist, in jedem Land nationale Lösungen vorzufinden.

Nationale und insbesondere internationale Gruppen beschäftigen sich derzeit mit dieser Thematik, um eine entsprechende Lösung zu finden. Die nächste Weltfunkfrequenzkonferenz findet 2011 statt (WRC11), wo diese Thematik ein Tagesordnungspunkt sein wird."

www.bundesnetzagentur.de