Beim Investieren hilft Huss

20.04.2021

Viele Fördermöglichkeiten für Investitionen in Streaming Equipment und Luftreiniger: Huss Licht & Ton unterstützt mit umfangreichem Informationsangebot.


Die vielen Einsatzmöglichkeiten der Corona-Überbrückungshilfe III bleiben für viele Betroffene oftmals unklar. Besonders Unternehmen der Kultur- und Veranstaltungsbranche verpassen dadurch Chancen, um Investitionen in zukunftsfähiges Equipment kostengünstig zu verwirklichen.

 

Investieren mit Hilfe: Huss hilft

 

Das überarbeitete Angebot der Überbrückungshilfe III richtet sich nun auch direkt an die Veranstaltungsbranche. Die Hilfestellungen für betriebliche Fixkosten wurden kürzlich um Investitionszuschüsse und Erstattungen von Kosten für ausgefallene Veranstaltungen erweitert.

 

Einmalig bis zu 20.000 Euro für Projekte zur Digitalisierung

Die Digitalisierung von Veranstaltungen ist seit geraumer Zeit für viele Dienstleister, Händler und Installateure zu einem der wichtigsten Themen avanciert. Um in diesem Wandel konkurrenzfähig zu bleiben, sind neben der Kompetenz auch die technischen Voraussetzungen zu schaffen. Dem wird nun auch von der Überbrückungshilfe III Rechnung getragen.

Förderfähig sind beispielsweise Investitionen für Projekte im Bereich Live-Streaming. Anschaffungen von Material, das dem Zweck der Digitalisierung von Veranstaltungen dient, wird einmalig mit bis zu 20.000 Euro bezuschusst.

 

Bis zu 100 % Förderung für Hygienemaßnahmen

Investitionen zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen werden als betriebliche Fixkosten gewertet und damit umfangreich gefördert. Darunter fällt auch die Anschaffung von mobilen Luftreinigern mit Hepa Filtern, welche bei einem Umsatzeinbruch von über 70 Prozent zum Referenzmonat zu 100 Prozent gefördert werden. Zusätzlich erhalten Antragsteller/innen in bestimmten Fällen einen Eigenkapitalzuschuss von bis zu 40 Prozent des Erstattungsbetrages.

 

Zusätzliche Sonderhilfen für Veranstalter

Im Rahmen der allgemeinen Zuschussregelung sind speziell für Veranstalter nun auch die Kosten für ausgefallene und verschobene Veranstaltungen erstattungsfähig. Darunter fallen alle veranstaltungsbezogenen Kosten, unabhängig ob diese intern durch eigenes Personal oder extern durch die Beauftragung von Dienstleistern angefallen sind. Von dieser Sonderregelung betroffen sind alle Veranstaltungen, die für den Zeitraum März bis Dezember 2020 geplant wurden.

 

Voraussetzungen für den Erhalt der Förderungen

Huss Licht & Ton unterstützt betroffene Unternehmen und Selbstständige mit einem umfangreichen Informationsangebot, um die teils undurchsichtigen Möglichkeiten der Überbrückungshilfe III auszuschöpfen. Interessierte werden dabei über Fragen der Antragsberechtigung oder Förderhöhe aufgeklärt und bei Bedarf auch persönlich beraten.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechts- beziehungsweise Steuerberatung dar.

 

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