Sachkundige für Veranstaltungsrigging leicht auffindbar in einer zentralen Datenbank der IGVW.
Die IGVW, Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft, hat im Sommer diesen Jahres die Überarbeitung des Standards "Sachkunde für Veranstaltungsrigging" (SQ Q2) abgeschlossen. Mit ihren Standards gibt der Zusammenschluss der führenden Branchenverbände DTHG, EVVC, VPLT und FAMAB Hilfestellung in Fragen von (Rechts-) Sicherheit bei der Durchführung von Veranstaltungen.
Datenbank Veranstaltungsrigging
Mit der Überarbeitung des SQ Q2 gibt es ein Novum, das für Auftraggeber wie Auftragnehmer von großem Vorteil ist: die "Datenbank Veranstaltungsrigging". Diese ist online für jeden Interessenten erreichbar, oder auch über den QR-Code auf dem Ausweis, den jeder Sachkundige, der in der Datenbank eingetragen ist, erhält.
www.igvw.de/page16/index.html
Ziel der Datenbank ist es, alle Sachkundigen für Veranstaltungsrigging leicht auffindbar zu machen und deren Erfahrung und kontinuierliche Weiterbildung unbürokratisch zu dokumentieren.
Betreiber von Veranstaltungsstätten, Tournee-Veranstalter, Eventagenturen und sonstige Unternehmer, die Sachkundige für Veranstaltungsrigging beauftragen möchten, können sich in der Datenbank schnell und einfach informieren zu:
- Sachkundigen Personen für Veranstaltungsrigging (Dienstleister), inklusive ihrer aktuellen Kontaktdaten
- den Level ihrer Sachkunde, also ihre Befähigung und damit die zulässigen Tätigkeiten, welche die Sachkundigen ausführen können
- die Gültigkeit ihrer Befähigung
Damit ermöglicht die Datenbank Auftraggebern, sachkundige Personen in der Nähe von Veranstaltungs- und Produktionsstätten zu finden sowie deren aktuelle Qualifikation vor Arbeitsbeginn zu überprüfen. Aus der Betriebssicherheitsverordnung und den Unfallverhütungsvorschriften lässt sich ableiten, dass Arbeitgeber geeignete Personen für diese besonderen Tätigkeiten auszuwählen haben. (Auswahlverantwortung)
Mit der Veränderung schafft die IGVW der Abhilfe von einem Problem der Vergangenheit: Bisher war auf den ausgestellten Ausweisen der Bildungsträger nicht ersichtlich, ob der Ausweisinhaber die im Qualitätsstandard geforderten zusätzlichen Fortbildungen und Tätigkeitsnachweise erbracht hat.
Auch für den Sachkundigen bietet der Ausweis an dieser Stelle große Vorteile: Sie müssen nicht mehr alle Papiere und Nachweise mit sich führen. Weiter eröffnet die IGVW den Absolventen der einzelnen Ausbildungslevels die Möglichkeit, sich über diese Datenbank am Markt zu präsentieren und bei Ablauf der jeweils geforderten Nachweise zum Erhalt der Qualifikation eine Erinnerung zu erhalten. Die Qualifikation geht nicht mehr durch Unachtsamkeit verloren.
Mit der Veröffentlichung des SQ Q2 werden bei Neuerwerb von Qualifikationen automatisch Ausweise und Zertifikate durch die IGVW ausgestellt. Der Ausweis belegt den Erwerb der im Qualitätsstandard geforderten Bildungsinhalte und dokumentiert die bestandene Prüfung.
Hierzu übermitteln die Bildungsträger die dazu notwendigen Informationen an die IGVW und sichern damit eine Vermittlung der festgelegten Lerninhalte zu. Weiter werden die Bildungsträger bis zum 31.12.2013 die Ausbildungsinhalte sowie die Qualifikation der Referenten dem aktuellen SQ Q2 anpassen.
Sachkundige, die Ihre Qualifikation bereits nach einem früheren Standard (SQ Q2 (2010) und SR 3.0) erworben haben, können sich ebenfalls in der Datenbank registrieren lassen und erhöhen dadurch ihre Marktchancen.
Zur Registrierung müssen sie lediglich nachweisen, dass sie die Qualifikation im Sinne des SQ Q2 erbracht und die nötigen Weiterbildungen im geforderten Zeitraum absolviert haben.
Mit der Rigger-Datenbank bietet die IGVW einen weiteren Beitrag für die Sicherstellung von Gesundheit und Leben der Mitwirkenden und der Besucher bei Veranstaltungen.
www.igvw.de