Die alte Funke kann teuer werden

11.12.2015

Ab 2016 können manche zulassungsfreie Frequenzbereiche nicht mehr genützt werden. Entschädigungen sind möglich.


 

Zum 31. Dezember 2015 endet die Verfügung 91/2005 über die "Allgemeinzuteilung von Frequenzen für drahtlose Mikrofone für professionelle Nutzungen in den Frequenzbereichen 790 bis 814 und 838 bis 862 MHz".

 

LTE spült viel Geld in die Kassen des Bundes. Drahtlosmikros bleiben außen vor.
LTE spült viel Geld in die Kassen des Bundes. Drahtlosmikros bleiben außen vor.

 

Diese bislang zulassungs- und kostenfreien Frequenzbereiche können somit von den meisten Anwendern ab Beginn des Jahres 2016 nicht mehr anmeldefrei genutzt werden. Der Versuch, weiterhin Funkstrecken in den genannten Bereichen zu betreiben, sollte nicht unternommen werden:

Zum einen kann die Bundesnetzagentur Verstöße mit Bußgeldern ahnden, zum anderen sind massive Störungen beziehungsweise Interferenzen durch Up- und Downlinks (LTE, mobiler Internetzugang) der Mobilfunkanbieter zu erwarten, wie es bereits jetzt in vielen Regionen, bedingt durch LTE-Sendemasten, der Fall ist.

 

Ausgefunkt

Betroffene Anwender sollten sofort handeln und ihr Equipment überprüfen, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten oder Störungen bei der Signalübertragung zu riskieren.

Informationen zu den aktuellen Änderungen bei Sennheiser:
www.sennheiser.de/DDready

 

Sennheiser kennzeichnet zukunftssichere Funkanlagen mit dem Gütesiegel "DD ready": Das Siegel steht für das Versprechen der Marke Sennheiser, Premium-Service sowie eine erstklassige Beratung für jede drahtlose Audioübertragung gemäß der Erfordernisse der aktuellen Gesetzeslage zu garantieren.

 

Die neue Frequenzsituation im Überblick

 



 

Die bislang zulassungs- und kostenfreien Frequenzbereiche zwischen 790 und 814 Megahertz (MHz) sowie zwischen 838 und 862 MHz entfallen ab dem 1. Januar 2016. Für professionelle Anwender ("gewerblich und fachmännisch ausgeübter Einsatz") sind unter bestimmten Voraussetzungen voraussichtlich noch bis Ende 2017 so genannte "optionale Zusatzkapazitäten" verfügbar, die in den Bereichen von 758 bis 788 MHz (OZK 1) und 791 bis 821 MHz (OZK 2) angesiedelt sind – es darf im konkreten Anwendungsfall jedoch kein LTE-Betrieb auf diesen Frequenzen stattfinden.

 

Entschädigungen sind möglich

Besitzer von Funkstrecken, die bislang den Frequenzbereich 790 bis 814 MHz beziehungsweise 838 bis 862 MHz verwendet haben, können bei Erfüllung festgelegter Kriterien eine Entschädigung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, Referat 416) beantragen.

Schauspielhäuser, Sportstadien, Messen, professionelle Tourproduktionen und andere Anwender, die mit drahtlosen Produktionseinrichtungen bislang den Frequenzbereich von 790 bis 814 MHz beziehungsweise von 838 bis 862 MHz genutzt haben, können in sichere Bereiche ausweichen – beispielsweise in die Areale zwischen 470 und 608 sowie zwischen 614 und 703 MHz.

 

Die Mittenlücke

Eine weitere Option ist die "neue Mittenlücke 700", die sich von 733 bis 758 MHz erstreckt und nach Anmeldung beansprucht werden kann. Nutzbar, allerdings mit ein wenig Vorsicht zu genießen, sind auch die sogenannten "optionalen Zusatzkapazitäten", welche für professionelle Anwender ("gewerblich und fachmännisch ausgeübter Einsatz") voraussichtlich noch bis Ende 2017 verfügbar sind – es geht um die Regionen zwischen 758 und 788 MHz (OZK 1) sowie 791 bis 821 MHz (OZK 2). Wichtig: Während des Einsatzes darf im betreffenden Gebiet kein LTE-Betrieb stattfinden.

 

Partner für die Umstellung

Erster Ansprechpartner für betroffene Anwender ist der "Professional Service" von Sennheiser: Am Standort Barleben stehen qualifizierte Servicetechniker Kunden kompetent mit Rat und Tat zur Seite.

Bei der Fragestellung, ob eine Umfrequentierung noch sinnvoll oder eine Neuanschaffung zukunftsorientierter Drahtlossysteme angeraten ist, konnten vielen Nutzern in der Vergangenheit hilfreiche Hinweise gegeben werden, einschließlich der fachgerechten Überprüfung der vorhandenen Anlagen.

Unter professionellen Anwendern ist das Team in Barleben für seine außergewöhnlich sorgfältige Arbeit und eine geradezu sprichwörtliche Zuverlässigkeit bekannt – sogar für "Klassiker" aus der jahrzehntelangen Sennheiser-Historie werden Ersatzteile vorgehalten, für komplexe Aufgaben projektbezogene Sonderanfertigungen mit fachmännischem Können und Liebe zum Detail hergestellt. Eine in enger Abstimmung mit den Anwendern entwickelte Servicestrategie sorgt mit einem perfekten Timing dafür, dass keine unnötigen Ausfallzeiten entstehen.

Das Staatstheater Nürnberg beispielsweise hat seine Drahtlostechnik während des laufenden Spielbetriebs sukzessive gegen Störungen durch LTE gewappnet:

 

"Wir mussten mit unserem Equipment gemäß der angesetzten Aufführungen ein wenig jonglieren – den Zeitplan dafür haben wir mit den Mitarbeitern des Sennheiser Servicecenters in Barleben perfekt getaktet.

Das gesamte Vorhaben hat vollkommen reibungslos funktioniert", erinnert sich Boris Brinkmann, der in Nürnberg als Leiter der Abteilung Ton- und Videotechnik für alle Häuser sowie für sämtliche Sparten verantwortlich ist.

 

TVN MOBILE PRODUCTION aus Hannover hat die firmeneigenen Sender und Empfänger in drei Chargen nach Barleben geschickt: "Montags hin, freitags zurück", so Stephan Thyssen, Leiter der TVN-Audioabteilung, "alles hat reibungslos funktioniert".

 

 

Neue Entschädigungsregelung: Billigkeitsrichtlinie (RL-UmstKoPMSE700)

Eigentümer von Funkanlagen mit einer Frequenzzuteilung, die vor dem 31. Dezember 2015 ausgestellt wurde, haben die Möglichkeit auf eine Entschädigung. Betroffen sind in der Regel Funkanlagen im Frequenzbereich 694 bis 790 MHz, sofern die Anschaffung zwischen dem 1. Januar 2012 und 31. März 2015 stattfand und die ursprüngliche Nutzbarkeit nicht mehr möglich ist.

Bei der Entschädigung werden entweder der wirtschaftliche Restwert oder die Umbaukosten auf neue Frequenzen erstattet. Detaillierte Informationen können auf der Website des Bundesanzeigers hier entnommen werden.

 

HF-Experte Thomas Mai, Produkt- und Projektmanager bei Sennheiser, kommentiert: "Für die drahtlose Übertragung von Audiosignalen steht leider immer weniger Spektrum zur Verfügung. Der Wegfall der Frequenzbereiche von 790 bis 814 MHz und von 838 bis 862 MHz ist unerfreulich, doch Anwender, die ihre Drahtlossysteme bislang in diesen Bereichen betrieben haben, müssen nicht beunruhigt sein.

Sennheiser hat eine Vielzahl von Produkten mit dem Gütesiegel ‚DD ready‘ im Programm, welche jetzt sowie in absehbarer Zukunft eine hochwertige und gesetzeskonforme Signalübertragung sicherstellen. Bewährte Komponenten der professionellen Sennheiser Serien lassen sich in vielen Fällen umfrequentieren – unser erfahrenes Serviceteam in Barleben ist für jede technische Herausforderung gerüstet und entwickelt nach intensiver Beratung und in enger Abstimmung mit den Anwendern individuell sinnvolle Handlungsstrategien."

 


Weitere Infos
www.Sennheiser.de/DDready
www.sos-save-our-spectrum.org



 

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