Wenigstens beim Film bekommen Sounddesignerinnen und Sounddesigner künftig eine tariflich festgelegte Mindest-Gage. Ds gilt auch für die 2. Tonassistenz. Dank an die bvft.
Die Verhandlungen über den Tarifvertrag für auf Produktionsdauer angestellte Film- und Fernsehschaffende endeten mit einer Sensation für Filmtonschaffende: Endlich ist es gelungen, Sounddesignerinnen und Sounddesigner in die Gagen-Tabelle aufzunehmen. Damit existiert erstmalig in Deutschland eine tarifliche Mindestgage für einen Beruf in der Tonpostproduktion – ein Gründungsziel der bvft wurde erreicht!
Aber damit nicht genug: Auch die 2. Tonassistenz ist jetzt tariflich verankert. Dadurch ist eine solide Kalkulationsgrundlage für den Einsatz dreiköpfiger Tonteams bei Dreharbeiten geschaffen worden. Der Tarifvertrag Film- und Fernsehschaffende soll am 29. Juni 2018 unterzeichnet werden.
Während für die tariflich etablierten Gewerke vor allem Verbesserungen, wie die Beschränkung der Höchstarbeitszeit auf zwölf Stunden und die durchschnittliche Gagenerhöhung von 7,6 % in drei Stufen im Vordergrund stehen, stellt dieser Vertrag im Filmtonbereich ein Novum und einen großen Durchbruch dar. Durch die Einbeziehung des Sounddesigns zu einer Wochengage von 1480 € auf Lohnsteuerkarte ab September 2018, sind eine langjährige Kernforderung und ein Gründungsziel der Berufsvereinigung Filmton e.V. erfüllt worden.
Ein Tarif für Sounddesign
Auch wenn die Zeile "Sounddesign" in der Tariftabelle mit der auffälligen Fußnote "Soweit beim Produzenten angestellt" gekennzeichnet ist, kann davon ausgegangen werden, dass der Tarif zukünftig als Richtschnur zur Berechnung der Mindestgagen von freiberuflichen Tongestalter*innen in Postproduktionshäusern herangezogen wird.
"Als wir uns vor 15 Jahren trafen mit der Idee, einen Verein zu gründen, war die Einführung eines Mindesttarifs eine der grundlegenden Überlegungen, um den Preisverfall in der Filmtonpostproduktion aufzuhalten", sagt bvft-Vorstands- und Gründungsmitglied Kirsten Kunhardt.
"Mit der Aufnahme des Sounddesigns in die Gagentabelle des Tarifvertrags ist nun nach mehrmaligen schwierigen Verhandlungen eines der ursprünglichen Ziele, das zur Gründung der bvft führte, erreicht worden. Erstmalig ist damit Schwarz auf Weiß festgesetzt, was für die Arbeit von hochspezialisierten Sounddesignerinnen und Toneditoren mindestens bezahlt werden muss."
Tongeräteassistenz
Mit der Aufnahme der 2. Tonassistenz zu einer Wochengage von 819 € ist eine Grundlage für die Budgetierung von dreiköpfigen Tonteams am Filmset gelegt. Dies wird die Arbeitsbedingungen beim Dreh erleichtern und die Ausbildungssituation in der Tonassistenz deutlich verbessern. Dabei ist die zweite Tonassistenz als eine "Tongeräteassistenz" und keine billige weitere erste Tonassistenz zu verstehen, was auch die Produzentenseite einräumt.
Der Tarifvertrag beinhaltet darüber hinaus noch viele weitere neue Reglungen, so zum Beispiel zu Hochschulproduktionen und zur Pensionskassen-Anrechnung. Die Tarife steigen ab Juli 2019 um weitere 2,5 % und nochmals um 2,25 % ab April 2020.
Der Dank der bvft geht an die ver.di Filmunion für die tatkräftige Unterstützung bei der Aufnahme der neuen Berufe. Die bvft wird sich über ihren seit 2009 bestehenden Sitz im ver.di-Tarifausschuss auch weiter bemühen, zusätzliche Tonpostproduktionsberufe im Tarifvertrag zu verankern.
www.bvft.de