Mit dem Traversengelenk TH-30 wird ein statisch unbestimmtes Traversensystem zu einem statisch bestimmten.
Das TH-30 kann ein statisch unbestimmtes System, etwa eine lineare Traversenkonstruktion mit mehr als zwei Aufhängepunkten, durch gelenkige Entkopplung an den Auflagern in ein statisch bestimmtes System überführen. Die Entkoppelung besteht darin, dass die Lasteinflüsse in einem Teilbereich des Trägers nicht an die benachbarten Segmente weitergegeben werden.
Darüber hinaus kann das Traversengelenk als Scharnier in einer gerade Traversenstrecke in vertikaler Richtung, z.B. für bewegliche sich ändernde Aufbauten benutzt werden. Es lassen sich dabei Öffnungswinkel von bis zu +/-60° realisieren.
Auf der Gelenkachse befindet sich eine frei drehbare Anschlaghülse, die als Anschlagpunkt sowohl für Auf- als auch für Abhängungen nutzbar ist. Die Belastbarkeit des Gelenks beträgt in vertikaler Richtung 1.000 kg gemäß BGV-C1, maßgeblich ist jedoch immer die Ausführung der Konstruktion an sich. Durch die Verwendung eines Schäkels als Anschlagmittel wird sichergestellt, dass ein Schrägzug oder Verkanten am Gelenk ausgeglichen wird.
Bauartbedingt ist das Traversengelenk für Vierkanttraversen mit quadratischem Querschnitt und einem Achsmaß von 239-240 mm konzipiert, z.B. Traversen vom Typ Prolyte H30V, Eurotruss HD/FD34 oder ähnlich. In Verbindung mit den fiRSTstage Adapterplatten ist das Traversengelenk auch für andere Traversentypen, z.B. Prolyte H40R, H40V, S36R oder baugleiche Traversen verwendbar. Bei Bedarf können Adapterplatten auch kundenspezifisch angefertigt werden.
Das Traversengelenk ist aber Lager lieferbar. Eine entsprechende Dokumentation inkl. Statik ist vorhanden. Hier die weiteren Details zum Traversengelenk TH-30.