BAGSV und VDT erreichen durch hartnäckige Verhandlungen die Halbierung der Mindestbemessungsgrenze, wodurch der Mindestbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung um 56 Prozent sinkt.
Jeder Freiberufler unserer Branche kennt das Problem: Wenn man nicht über die Künstlersozialkasse versichert sein kann, ist der Sockelbetrag für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung selbst bei einem geringen Einkommen sehr hoch.
Die Mindestbemessungsgrenze, also das zur Berechnung der Krankenkassenbeiträge herangezogene Mindesteinkommen, beträgt derzeit 2.284,00 Euro – ein Wert, von dem viele Tonschaffende nur träumen können.
Mit dem von der Bundesregierung beschlossen Versichertenentlastungsgesetz wird diese Grenze mehr als halbiert und wird bei nur noch 1.015,00 Euro. Dadurch sinkt der Mindestbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung von 423,00 Euro auf 188,00 Euro. Das ist eine Beitragsreduzierung um 56 Prozent!
VDT-Vorstand Angelo D’Angelico:
"Das ist ein maßgeblicher Schritt in Richtung auf die von uns geforderte faire, einkommensabhängige und mit Angestellten vergleichbare Beitragsbemessung. Zahlreiche VDT-Mitglieder werden direkt davon profitieren. Ein großer Erfolg unseres Sozialreferates, geführt von Hans Schlosser und Peter Hirscher.“
Nach diesem Erfolg ist der VDT noch motivierter, auch zukünftig starke Kooperationen mit Sozialpartnern einzugehen, um gemeinsam potente Zukunftsperspektiven für alle VDT Mitglieder durchzusetzen.
Rückfragen an den VDT beantwortet VDT-Vorstandsmitglied Angelo D’Angelico.