Rechtsanwälte Michow & Ulbricht gehen künftig getrennte Wege.
Prof. Jens Michow und Dr. Johannes Ulbricht lösen ihre Anwaltssozietät zum 29. Oktober 2026 einvernehmlich auf und werden ihre anwaltliche Tätigkeit künftig getrennt fortführen.

Ein Branchenkenner wie kein anderer: Prof. Jens Michow (Foto: Kanzlei Michow)
Die gemeinsame berufliche Geschichte reicht weit zurück: Prof. Jens Michow gründete seine Kanzlei 1992, Dr. Johannes Ulbricht trat 2003 in die Kanzlei ein. 2007 schlossen sich beide zu einer anwaltlichen Sozietät zusammen. Die Kanzlei hat ihren Tätigkeitsschwerpunkt in der Beratung von Unternehmen und Akteuren der Kulturwirtschaft, insbesondere von Konzert- und Tourneeveranstaltern, Künstlermanagern und Agenturen.
„Nach 23-jähriger Zusammenarbeit haben sich unsere Vorstellungen über die zukünftige Ausrichtung und Fortführung unserer anwaltlichen Tätigkeit zunehmend unterschiedlich entwickelt. Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschlossen, die Partnerschaft einvernehmlich zu beenden", erklärt Prof. Jens Michow.
Mit einem Augenzwinkern fügt er hinzu: „Die Halbwertszeit von Ehen in Deutschland liegt aktuell bei nur 14,6 Jahren. Da liegen wir doch schon ziemlich weit vorne und ich bin meinem bisherigen Partner dankbar, dass er es so lange bei mir ausgehalten hat."
Nach Auflösung der Partnerschaft wird Michow seine Kanzlei unter dem Namen KANZLEI MICHOW am bisherigen Standort fortführen. Dabei kann er weiterhin auf ein erfahrenes Team setzen.
„Ich freue mich sehr, dass meine langjährigen Mitarbeiterinnen Barbara Jovanovic, Birgitta Schlüter-Uckert, Sigrid Angeli und Juli Orkin auch künftig an meiner Seite bleiben. Mit Barbara Jovanovic und Sigrid Angeli verbindet mich eine mehr als zwanzigjährige Zusammenarbeit", so Michow.
Der Tätigkeitsschwerpunkt der KANZLEI MICHOW bleibt die umfassende Beratung von Unternehmen und Akteuren in allen Rechtsfragen des Kultursektor. Michow verbindet dabei seine jahrzehntelange anwaltliche Tätigkeit mit umfangreicher eigener Branchenerfahrung als Veranstalter, Künstleragent und Manager international tätiger Künstler.
„Die Verbindung von anwaltlicher Tätigkeit und eigener praktischer Branchenerfahrung ist für meine Arbeit von besonderer Bedeutung. Sie ermöglicht es mir, die Strukturen und Zusammenhänge der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft ebenso wie die rechtlichen Herausforderungen meiner Mandantinnen und Mandanten aus eigener unternehmerischer und praktischer Erfahrung zu verstehen", erläutert Michow.
Seine langjährige Verbandsarbeit hat seine Expertise erheblich geprägt. Als Gründer und geschäftsführender Präsident des Bundesverbands der Veranstaltungswirtschaft sowie später als geschäftsführender Präsident des BDKV hat er die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen der deutschen Veranstaltungswirtschaft über viele Jahre maßgeblich mitgestaltet.
Während der Corona-Pandemie wirkte er zudem in führender Rolle an der rechtlichen Ausgestaltung staatlicher Unterstützungs- und Förderinstrumente für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft mit.
Die Kanzlei Michow wird ihre Mandantinnen und Mandanten weiterhin insbesondere in der Querschnittsmaterie des Veranstaltungsrechts- und Live-Entertainment-Rechts sowie allen damit verbundenen Rechtsgebieten beraten.
Das Leistungsspektrum umfasst neben dem Vertragsrecht für die gesamte Kulturwirtschaft das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht sowie mit besonderer Expertise branchenspezifische Fragen des Steuer- und Künstlersozialversicherungsrechts und des Rechts der Verwertungsgesellschaften.
Darüber hinaus soll die bereits seit Längerem praktizierte rechtliche Beratung und Begleitung von Unternehmen in wirtschaftlichen Krisen- und Restrukturierungssituationen künftig einen größeren Stellenwert einnehmen.


