Im Bundesverwaltungsgericht sorgen ADN-Konferenzanlagen in zwei Sälen für Sprachverständlichkeit.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat seinen Hauptsitz am Rand des Leipziger Stadtzentrums im ehemaligen Reichsgerichtsgebäude. Neben Bundesarbeitsgericht, Bundesgerichtshof, Bundesfinanzhof und Bundessozialgericht ist das BVerwG einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes. Ende 2013 wurden im BVerwG zwei große Gerichtssäle mit einer digitalen ADN-Konferenzanlage ("Audio Distribution Network") von Sennheiser ausgerüstet.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
Mit Ausstattung und Installation wurde die Studio-Elektroakustik GmbH beauftragt; das Bundesverwaltungsgericht gehört zu den langjährigen Kunden des Leipziger Unternehmens. Projektleiter war Andre Scholze.
Die seit vielen Jahren verwendeten, alten Sprechstellen konnten aktuellen Ansprüchen an die Audioqualität nicht mehr genügen.
"Das Gericht hat uns gegenüber Interesse an einer neuen Diskussionsanlage bekundet", berichtet Andre Scholze.
"Daraufhin haben wir eine Demo-Vorführung mit den ADN-Systemen angesetzt. Bereits bei den ersten Hörtests konnte die Sennheiser Diskussionsanlage restlos überzeugen. Bezüglich Audioqualität und Sprachverständlichkeit lagen Welten zwischen den alten Komponenten und der neu eingebrachten Lösung!"
Installiert wurden die Sennheiser ADN-Sprechstellen in zwei Gerichtssälen, in denen sie heute für eine exzellente Sprachverständlichkeit sorgen: Sowohl Sitzungssaal IV als auch der prunkvoll verzierte Große Historische Sitzungssaal sind mit jeweils zehn, fest in die Richtertische eingebauten digitalen Sprechstellen bestückt (1 x ADN C1 und 9 x ADN D1).
Hinzu kommen 15 weitere Sprechstellen, die je nach Bedarf flexibel genutzt werden und vom hauseigenen technischen Personal fachmännisch angeschlossen werden. Die Schwanenhalsmikrofone sind mit einer von Sennheiser entwickelten Supernierenkapsel versehen, die störende Umgebungsgeräusche wirkungsvoll unterdrückt.
Die Verkabelung der Sprechstellen erfolgt über Cat5-Kabel, deren Stecker in verdeckt montierte Anschlussbuchsen geführt werden. Da die Kabel der fest installierten Einheiten in den Tischen verlaufen, wurden die optional erhältlichen Zugentlastungen (ADN TR1) nicht benötigt. Eine kabelgebundene Lösung entsprach dem explizit geäußerten Wunsch des Kunden - eine drahtlos zu betreibende Anlage wurde wegen Bedenken bezüglich der Abhörsicherheit nicht in Betracht gezogen. "Funkverkehr jeder Art, bis hin zum WLAN, ist am Gericht verboten", weiß Andre Scholze.
Da die Sennheiser-ADN-Sprechstellen in den Tisch eingebaut werden sollten, wurde die hauseigene Schlosserei der Studio-Elektroakustik GmbH aktiv. "Sonderanfertigungen gehören bei uns fest zum Leistungsangebot", sagt Andre Scholze. "Mit Sprechstellen, die auf den Tisch gestellt werden, hätte man sich im Bundesverwaltungsgericht rein aus optischen Erwägungen nicht zufriedengegeben."
Tischeinbau: Sonderanfertigungen gehören bei der Studio-Elektroakustik GmbH zum Leistungsangebot
Die Sprechstellen kommunizieren im Netzwerk mit der digital arbeitenden Zentraleinheit ADN CU1, an die ein ADN PS-Netzgerät angeschlossen ist. Das externe Netzteil erhöht die Ausfallsicherheit, da mittels der beiden Doppel-Konferenzanschlüsse eine redundante Ringverkabelung (Redundanzringe) möglich ist. Zwei Zentraleinheiten und zwei Power-Supplies befinden sich am BVerwG gemeinsam mit insgesamt 35 Sprechstellen im Einsatz.
Audiosignale werden in Leipzig derzeit nicht mitgeschnitten, da hierzu noch rechtliche Fragen offen sind - vorerst zeichnen zwei Protokollanten das gesprochene Wort in bewährter Manier schriftlich auf. Eine komfortable Digitalprotokollierung ist jedoch mithilfe der Sennheiser-ADN-Software "Conference Manager" jederzeit möglich. Für das ADN-System ist unter der Bezeichnung "Sennheiser Easy Control" eine kostenfreie App verfügbar, mit deren Hilfe via iPhone oder iPad direkt auf bis zu 15 Sprechstellen zugegriffen werden kann.
Offiziell in Betrieb genommen wurde die neue Sennheiser ADN-Konferenzanlage in Leipzig am 5. Dezember 2013 – eine perfekte Sprachverständlichkeit ist in den Sälen des Bundesverwaltungsgerichts seither trotz der akustisch herausfordernden Umgebung garantiert, wenn Urteile und Beschlüsse "Im Namen des Volkes" ergehen.