Versteigerung der Funkfrequenzen im Bereich 700 MHz: Informationen von Sennheiser über die aktuelle Frequenz-Situation.
Am 29. Januar 2015 wurde das Zulassungsverfahren für die Versteigerung der Frequenzen im Bereich 700 MHz eröffnet, die am 27. Mai 2015 stattfinden soll. Eine neue Mittenlücke (733 bis 758 MHz) sowie die Bereiche 470 bis 608 MHz und 614 bis 703 MHz sind weiterhin für professionelle Anwender langfristig nutzbar. Die bisherige Mittenlücke 823 bis 832 MHz, das ISM-Band und der 1,8 GHz-Bereich bleiben für die Nutzung semiprofessioneller Anwender unverändert.
Alles über aktuelle Veränderungen im Rahmen der Digitalen Dividende 2
Mit dem Qualitätsversprechen "DD ready" informiert Sennheiser unter www.sennheiser.de/ddready über aktuelle Veränderungen im Rahmen der Digitalen Dividende 2 sowie über neue digitale Produkte für 1,9 GHz und 2,4 GHz.
Digitale Dividende 2
Der Ausdruck "Digitale Dividende" bezeichnet im Allgemeinen die Einsparung von Funkfrequenzspektrum durch die Umstellung von analoger auf effizientere digitale Fernsehübertragungstechnik. Die frei gewordenen Frequenzen werden anderen Anwendungen, vor allem im Bereich Mobilfunk (LTE), zugewiesen.
Von dieser Umwidmung ist auch die Funkmikrofon-Technik betroffen, die bislang in den betroffenen Frequenzspektren betrieben wurde. Die Digitale Dividende 2 umfasst neben der Neuwidmung auslaufender GSM-Frequenzen für Mobiltelefone in den Bereichen 900 MHz, 1500 MHz und 1800 MHz auch wichtige Veränderungen im 700 MHz-Bereich für die professionelle Nutzung von Drahtlosmikrofonen.
Mittenlücke 700 MHz
für professionelle Nutzer (anmeldepflichtig)
Für professionelle Nutzer bleiben folgende Frequenzbereiche bestehen: 470 MHz bis 608 MHz, 614 bis 703 MHz sowie eine neue Mittenlücke (733 bis 758 MHz). Das Spektrum 703 MHz bis 733 MHz entfällt seit dem 3. März 2015 und ist nicht mehr für Funkmikrofone zuteilbar.
Neben kleineren Bereichen können auch zukünftige LTE-Download-Blöcke (758 bis 788 und 791 bis 821 MHz) unter bestimmten Voraussetzungen als "optionale Zusatzkapazität" zugeteilt werden.
Mittenlücken 800 MHz und 1,8 GHz
für semiprofessionelle und private Nutzer sowie Kleinanwender (anmelde- und kostenfrei)
Die evolution wireless G3-1G8 Systeme sind nicht von den Umstellungen im Bereich 1800 MHz betroffen, da sie in der Mittenlücke 1G8 (1785 bis 1805 MHz) senden, die bis mindestens 2026 exklusiv und primär für drahtlose Audioübertragung zugewiesen und somit anmelde- und kostenfrei nutzbar ist.
Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, in der Mittenlücke 800 MHz (823 bis 832 MHz) zu arbeiten. Die Laufzeit wurde verlängert bis mindestens zum 31. Dezember 2025. Ebenso kann auch das ISM-Band (863 bis 865 MHz) weiterhin genutzt werden.
Wer neue Frequenzbereiche für private oder semiprofessionelle Anwendungen nutzen möchte, kann auf neue digitale Sennheiser Systeme wie das evolution wireless D1 (2,4 GHz) für die Bühne und das SpeechLine Digital Wireless (1,9 GHz) beispielsweise für Festinstallationen zurückgreifen. Für Videokameras hat Sennheiser das neue drahtlose Mikrofonsystem AVX im Portfolio, das ebenfalls im lizenzfreien 1,9 GHz-Bereich sendet.
Drahtlos in die Zukunft: "DD ready"
Frequenzzuteilung für drahtlose Produktionsmittel, Stand März 2015
Seit 2010 informiert Sennheiser die Branche unter dem Label "DD ready" umfassend über Entwicklungen und Veränderungen bei der Vergabe und Nutzung von Funkfrequenzen zur Audioübertragung. Alle wichtigen Informationen über die aktuelle Situation und die neue, seit März 2015 gültige Version der VVnömL* (Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im nichtöffentlichen mobilen Landfunk) erhalten Interessierte unter www.sennheiser.de/ddready.
Sennheiser hilft allen betroffenen Anwendern auch bei individuellen Fragen schnell und unkompliziert weiter: Über den "DD ready"-Rückrufservice auf der genannten Internetadresse steht ein Expertenteam für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.