Die gesetzliche Unfallversicherung VBG informiert in Frankfurt über die Gefahren des Scheinwerferlichts.
Wer oft im Rampenlicht steht und vom Licht der Scheinwerfer angestrahlt wird, kann seine Haut schädigen. Die VBG berät in diesem Jahr unter anderem über die fotobiologische Gefährdung durch Scheinwerfer. So kann beispielsweise die optische Strahlung von Entladungs- oder LED- Lichtquellen sowohl eine Gefahr für die Haut als auch die Augen darstellen.
"Schuld daran ist zum einen die UV-Strahlung der Scheinwerfer und zum anderen ein zu hoher Blaulichtanteil", weiß Johannes Heinz, Präventionsexperte der VBG für das Sachgebiet "Bühnen und Studios".
"Es ist deshalb wichtig, dass der vom Hersteller angegebene Mindestabstand zum Scheinwerfer eingehalten wird. Außerdem sollte der direkte Blick in die Lichtquelle vermieden werden."
2015 trat eine neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft. Sie regelt die Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln wie Beleuchtungs- und Oberlichtzügen, Drehbühnen und Drehscheiben, Elektrokettenzüge, Flugwerken, Kamerakranen, Schutzvorhängen oder Stativen. Interessierte können sich zum Thema Prüfanforderungen am Messestand der VBG beraten lassen.
Weitere Informationen zur sicheren Nutzung von Scheinwerfern sind in der VBG- Broschüre "Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen - Scheinwerfer" sowie auf der Website der VBG unter dem Suchbegriff "Scheinwerfer" zu finden.
VBG auf der Prolight + Sound 2016
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