Sachkundenachweis zur Laser-Nutzung

05.10.2020

Jede Person, die in der Schweiz einen Laser auf einer Veranstaltung bedienen möchte, benötigt ab Dezember 2020 den Nachweis einer Sachkundeausbildung. Laserworld wird anerkannte Prüfungsstelle.


Ab Dezember 2020 ist in der Schweiz für jede Durchführung einer Lasershow ein Bediener mit Sachkunde erforderlich. Diese Sachkunde ist zweistufig definiert:

 

Sachkundebestätigung nach V-NISSG

Die Sachkundebestätigung kann durch Besuch einer eintägigen Ausbildung und Bestehen der Prüfung erworben werden. Sie befähigt zur Durchführung von Lasershows ohne Publikumsbestrahlung.

 

Sachkundenachweis nach V-NISSG

Der Sachkundenachweis kann durch Besuch einer viertägigen Ausbildung und Bestehen der Prüfung erworben werden. Sie befähigt zur Durchführung von Lasershows ohne und mit Publikumsbestrahlung.

Der Befähigte mit Sachkundebestätigung kann auch eine Lasershow mit Publikumsbestrahlung durchführen, wenn ein Befähigter mit Sachkundenachweis diese vorbereitet und eingerichtet, sowie den Inhaber der Sachkundebestätigung unterwiesen hat.

Die Ausbildungen unterscheiden sich wesentlich von denen in anderen Ländern: Die Schweiz-spezifischen Regelungen fordern eine spezifische Ausbildung und Prüfung durch eine anerkannte Prüfungsstelle.

Die Laserworld (Switzerland) AG ist eine von derzeit nur zwei anerkannten Prüfungsstellen in der Schweiz für die Sachkundeausbildungen für Veranstaltungen mit Laserstrahlung nach V-NISSG. Die Anerkennung erfolgte durch das Bundesamt für Gesundheit, die Veröffentlichung durch eine Verordnung des Eidgenössischen Departement des Inneren.

 

Jede Person, die in der Schweiz einen Laser im Kontext einer Veranstaltung bedienen möchte, benötigt ab 12/2020 den Nachweis einer Sachkundeausbildung.


Auch DJs betroffen

Die Neuregelung hat weitreichende Auswirkungen auf die Veranstaltungswirtschaft, da nicht nur leistungsstarke, große Laseranlagen betroffen sind, sondern alle Geräte der Klassen 1M, 2M, 3R, 3B und 4. Das bedeutet, dass auch gängige DJ-Lichteffekte mit integriertem Lasereffekt unter die Regelung fallen können, deren Betrieb dann ohne Sachkunde ab Dezember 2020 verboten ist.

Für große Produktionen und Touring-Firmen ergeben sich weitere Erschwernisse: So ist es künftig nicht mehr erlaubt, dass ein entsprechend qualifizierter Cover-Up-Operator die Verantwortung übernimmt – die Person, die den Laser konkret bedient, muss über die entsprechende Sachkunde verfügen, mindestens über eine Ausbildung zur Sachkundebestätigung.

 

Weitere Informationen:

www.sachkunde-lasershow.ch


Die Termine:

 

Jede Person, die in der Schweiz einen Laser im Kontext einer Veranstaltung bedienen möchte, benötigt ab 12/2020 den Nachweis einer Sachkundeausbildung.

 

Sachkundebestätigung (1-tägig):

17.10.2020 8302 Kloten

30.11.2020 8302 Kloten

11.12.2020 5610 Wohlen

Sachkundenachweis (4+1 tägig):

02.11.-06.11.2020 8574 Lengwil

14.12.-18.12.2020 5610 Wohlen

Sachkundebestätigung (1-tägig) - ENGLISH:

02.02.2021 8574 Lengwil

Sachkundenachweis (4+1 tägig) - ENGLISH:

11.01.-15.11.2021 8574 Lengwil

 

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