Veranstaltungssicherheit im Griff

24.10.2016

Das Studieninstitut für Kommunikation bietet Seminare für Sicherheitsfachleute bei Veranstaltungen.


 

Die Sicherheit von Gästen und Akteuren bei Veranstaltungen ist oberstes Gebot. Die Weiterbildung zum "Sachkundigen Aufsichtsperson (Technik und Aufsicht) für Versammlungsstätten" bietet hier das nötige Fachwissen. Das Studieninstitut bietet diese Seminare auch als Inhouse-Seminare.

Regelwerke für Veranstaltungseinrichtungen legen fest, welche gesetzlichen Anforderungen an Agenturen, Veranstalter, Betreiber und das aufsichtführende Personal gestellt werden.

 

Sachkundige Aufsichtsperson

Im Sachkundeseminar "Sachkundige Aufsichtsperson (Technik und Aufsicht) für Versammlungsstätten" erlernen die Teilnehmer alle Vorgaben des Gesetzgebers und alle wichtigen Aspekte zur Veranstaltungs- und Besuchersicherheit. Sie erfahren ferner, welche markanten Gefahrenpotenziale sich wie erkennen und proaktiv vermeiden lassen. Praktische Hilfe bei der Bewertung von Risiken hinsichtlich der eingesetzten Technik sowie Beispiele des Dozenten und Hinweise zu rechtlichen Fallstricken sind weitere wichtige Inhalte.
 

  • Dauer: 2 Tage Kompaktkurs
  • Termin: am 21./22. November 2016 in Düsseldorf oder am 10./11. Dezember 2016 in Berlin
  • Abschluss: Sachkundige Aufsichtsperson (Technik und Aufsicht) für Versammlungsstätten - Sachkundenachweis (Zertifikat)

Weitere Informationen:

www.studieninstitut.de/sachkundige-aufsichtsperson-fuer-versammlungsstaetten

 

Das entsprechende Wiederholungsseminar „Sachkundige Aufsichtsperson für Versammlungsstätten“ (laut Gesetzgeber 1x pro Jahr angeraten) findet in Berlin am 12. Dezember 2016 statt.

 

Zertifizierte unterwiesene Person

Im Seminar "Zertifizierte unterwiesene Person" (Veranstaltungsleitung) lernen die Teilnehmer, wie sie in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik Events sicher planen und durchführen sowie präventiv Sicherheitsmängel erkennen können.

Die Anforderungen des Gesetzgebers und Vorschriften zu wichtigen Gefahrenquellen zählen ebenso zu den Inhalten wie Beispiele aus der Praxis und Anleitungen zur Bewertung von Risiken und Gefahren.

Schwerpunkte: Verantwortung, Organisation, Pflichten, Kontrolle und Aufsicht des Veranstaltungsleiters/ Versammlungsleiters/ Vertreters des Betreibers/CVD = Chef vom Dienst oder ähnliches. Kann der Veranstaltungsleiter einen Sachkundenachweis nachweisen, darf er auch als sachkundige Aufsichtsperson tätig werden.

Abschluss: Zertifizierte unterwiesene Person (Veranstaltungsleitung) - Sachkundenachweis (Zertifikat)

 

Weitere Informationen und Termine für 2017:

www.studieninstitut.de/zertifizierte-unterwiesene-person