Elektrofachkraft nach SQQ1

04.03.2015

IGVW erarbeitet SQQ1-Standard mit Mindestqualifikationen für Arbeiten an mobilen elektrischen Anlagen.


 

An die Verantwortung der Unternehmer bei der Auswahl von Fachkräften sind insbesondere bei den Elektrofachkräften hohe Anforderungen gestellt, so der der IGVW. Da es sich insbesondere bei den elektrotechnischen Arbeiten um sicherheitsrelevante Tätigkeiten handelt, sollte dieser Verantwortung auch nachgekommen werden.

Elektrofachkräfte müssen über eine fachliche Ausbildung verfügen, Kenntnisse und Erfahrungen haben und die einschlägigen Bestimmungen kennen.

 

Die IGVW hat zusammen mit den Unfallversicherungsträgern und dem Arbeitskreis der Sicherheitsingenieure zur Konkretisierung dieser Forderungen für die Veranstaltungswirtschaft den Standard SQQ1 erarbeitet.

Dieser beschreibt die Mindestqualifikationen, die für Arbeiten an mobilen elektrischen Anlagen in der Veranstaltungsbranche notwendig (nach SQP4) sind. Wichtig ist aber auch eine konsequente Wiederholungsunterweisung der Elektrofachkräfte.

 

Der Verband warnt: "Achten Sie also darauf, dass Ihr elektrotechnisches Personal in diesem Bereich mindestens vollständig nach aktuellem SQQ1 ausgebildet wurde. Eine Ausbildung nach veralteten Standards (etwa SR4.0) oder in Anlehnung an die SQQ1 (mit verminderten Inhalten oder Ausbildungszeiten) reicht in der Regel als fachliche Ausbildung nicht aus!"

 

Lesen Sie auch: