IGVW zur neuen MVStättVO

26.11.2014

Das Positionspapier der IGVW zur neuen Muster-Versammlungsstättenverordnung 2014.


 

Die Versammlungsstättenverordnungen der Länder sind das zentrale Regelwerk in der täglichen Arbeit unserer Mitglieder. Neben den baulich-technischen Anforderungen an Versammlungsstätten sind die betrieblich-organisatorischen Regelungen von größter Bedeutung.

Grundlage für die Versammlungsstättenverordnung der Länder ist die Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (MVStättVO).

Bisher wurden temporäre Veranstaltungen wie zum Beispiel Musikfestivals, Messen oder Theateraufführungen im Freien vom Geltungsbereich der Verordnung erfasst, wenn folgende Kriterien gleichzeitig erfüllt waren:

  • Mehr als 1000 Besucherplätze
  • Szenenfläche
  • Vorhandensein einer baulichen Anlage (zum Beispiel durch Einfriedung des Geländes)


Der Anwendungsbereich wurde nun geändert - mit weitreichenden Konsequenzen für Veranstaltungen im Freien. Das Vorhandensein von Szenenflächen und Tribünen und deren Verkoppelung mit dem dauerhaften Nutzungszweck der Anlage sind Voraussetzungen, um in den Geltungsbereich der aktuellen MVStättVO zu fallen.

Für alle Veranstaltungen die dieses Merkmal nicht erfüllen (und das sind zum Beispiel die meisten Open-Air-Konzerte), sind die Sicherheitsstandards der MVStättVO 2005 nach Umsetzung in Landesrecht künftig nicht mehr bindend. Dies betrifft insbesondere:

  • Anforderungen an die Rettungswege
  • Anforderungen an den Brandschutz
  • Anwesenheitspflichten und die Qualität der Fachleute
  • Der Notwendigkeit eines Brandschutz- und Sicherheitskonzeptes

 

Die IGVW bewertet die Herausnahme von temporären Veranstaltungen aus dem Geltungsbereich der MVStättVO deshalb als äußerst kritisch.

Da derzeit noch kein Regelwerk ähnlich der Versammlungsstättenverordnung für Veranstaltungen im Freien existiert, entfällt somit eine wichtige Grundlage für die rechtssichere Vorbereitung und Durchführung dieses Veranstaltungstyps.

Es ist nicht sinnvoll, etablierte Sicherheitsstandards für Veranstaltungen im Freien aufzugeben, ohne diese zu ersetzen.

Eine Umsetzung der geänderten MVStättVO in Landesrecht muss damit einhergehen, dass die Regelungslücke für Veranstaltungen im Freien durch andere rechtsverbindliche Vorgaben geschlossen wird.
Daran arbeiten die Fachleute aus unseren Verbänden gerne mit.

 

Die Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft wird von den Verbänden Deutsche Theatertechnische Gesellschaft (DTHG), Europäischer Verband der Veranstaltungscentren (EVVC), Verband Direkte Wirtschaftskommunikation (FAMAB) und dem Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik (VPLT) getragen. Zielsetzung ist es, gemeinsam bei für die Veranstaltungswirtschaft bedeutsamen Themen Position zu beziehen, diese öffentlich zu vertreten und Branchenstandards zu entwickeln.