Loveparade 2010: Nichts gelernt?

11.02.2014

Bauministerkonferenz kickt Open-Air-Locations aus Veranstaltungs-Verordnung. EVVC appelliert an Politik, die Sicherheitslücke zu schließen.


 

Dreieinhalb Jahre nach der fürchterlichen Katastrophe in Duisburg, bei der 21 ausgelassen feiernde junge Menschen auf dramatische Weise zu Tode kamen und über 500 verletzt wurden, erhebt die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage gegen den ehemaligen Duisburger Stadtentwicklungsdezernenten Jürgen Dressler, fünf Mitarbeiter des Bauamts sowie vier Mitarbeiter der Firma Lopavent, die die Loveparade organisiert hatte. Der Anklagevorwurf: fahrlässige Tötung.

So wichtig die Aufarbeitung der Katastrophe und, bei nachgewiesener Schuld, die Bestrafung der Verantwortlichen ist, so wichtig ist es nach Auffassung des Europäischen Verbandes der Veranstaltungs-Centren e.V. (EVVC), solche Katastrophen in Zukunft sicher auszuschließen.

An der Ernsthaftigkeit der Politik, dies durch geeignete Regelwerke sicherzustellen, bestehen jedoch beim Verband erhebliche Zweifel. Im Gegenteil: So hat die Bauministerkonferenz am 21. September 2012 in Saarbrücken beschlossen, durch Änderung der Muster-Bauordnung Veranstaltungsstätten im Freien aus dem Geltungsbereich der Veranstaltungsverordnung herauszunehmen, wenn diese keine festen Tribünen haben. Derzeit sind die Bundesländer dabei, diese Regelungen umzusetzen.

 

Die Genehmigungsbehörden haben damit keine einheitliche Anleitung mehr, nach welchen Sicherheitskriterien Veranstaltungen wie beispielsweise auf dem ehemaligen Güterbahnhof in Duisburg geprüft und genehmigt werden können.

 

"Durch den Beschluss von Saarbrücken entsteht eine Sicherheitslücke, die eine Wiederholung der Loveparade-Katastrophe möglich macht", beklagt Joachim König, Präsident des EVVC. Im Namen der im Verband zusammengeschlossenen Mitglieder, die etwa 750 Veranstaltungsstätten in Deutschland betreiben, appelliert König dringend an die Politik. "Entweder überdenken die zuständigen Minister ihren Beschluss noch einmal, oder sie schaffen ein anderes Regelwerk, an dem sich die Genehmigungsbehörden orientieren können." Veranstaltungsprofi König, im Hauptberuf Direktor des Hannover Congress Centrums (HCC) verweist auf die von seinem Verband vorgelegte Muster-Veranstaltungssicherheitsverordnung.

Der vom Justiziar des Verbandes, Rechtsanwalt Volker Löhr formulierte Entwurf übernimmt wichtige Teile der bewährten Versammlungsstättenverordnung. Seinen Vorstoß versteht der EVVC als Angebot an die Politik, gemeinsam zu handeln, damit sich die schrecklichen Ereignisse von Duisburg nicht wiederholen können.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung versucht der Verband derzeit, mit allen Bundesländern ins Gespräch zu kommen, um weiterhin bundesweit Open-Air Veranstaltungen im Freien mit höchstmöglicher Sicherheit zu ermöglichen.

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